Seit Ende März ermöglicht das “COVID19-Krankenhausentlastungsgesetz” nicht nur Krankenhäusern und Ärzten sondern auch Pflegeeinrichtungen den Ausgleich Corona-bedingter finanzieller Belastungen.
Seit Ende März ermöglicht das “COVID19-Krankenhausentlastungsgesetz” nicht nur Krankenhäusern und Ärzten sondern auch Pflegeeinrichtungen den Ausgleich Corona-bedingter finanzieller Belastungen.