bauliche Mindestanforderungen
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So geht Entspannung fürs Heimrecht – Bayern macht es vor

kalender18.02.2025 share E-Mail

Betreiber von Pflegeheimen kämpfen mit einer Vielzahl an kleinteiligen Vorschriften zu personellen und baulichen Mindestanforderungen, die zum Teil hohe Kosten verursachen, aber nicht zur Realität des Pflege-Alltags passen. Bayern hat nun als erstes Bundesland sein Heimrecht gelockert und Entlastungen bei Kosten und Bürokratie geschaffen. Welches sind die Neuregelungen im Einzelnen? Und wie profitieren Betreiber und Investoren davon?

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