Heimgesetze
Neue Landesheimbauverordnung in Niedersachsen: Was ändert sich?
Seit 1. Oktober 2022 gilt in Niedersachsen die neue Landesheimbauverordnung (NuWGBauVO). Welche Veränderungen diese konkret für Immobilieneigentümer und Betreiber mit sich bringt, erklärt TERRANUS-Geschäftsführer Markus Bienentreu.
Neue Landesheimbauverordnung in Niedersachsen: Erfüllt Ihre Einrichtung die Vorgaben?
Seit 1. Oktober 2022 gilt in Niedersachsen die neue Landesheimbauverordnung (NuWGBauVO). Zunächst betrifft die Verordnung nur Neubauten, nach Ablauf der Übergangsfristen 2026 und 2032 dann auch Bestandsobjekte.
Deal? Ja, aber gut vorbereitet!
Eine Welt für Spezialisten: Beim Verkauf einer Pflegeimmobilie zählt die exakte Kenntnis interner Betriebsabläufe, legislativer Vorgaben und sozio-ökonomischer Daten. Wer als Steuerberater für seine Mandanten ein faires Verkaufsverfahren begleitet, setzt auf die komplexe Expertise von Sozialimmobilien-Profis.
„Die stille Enteignung“
Die neuen Landesheimgesetze zwingen viele Pflegeheime zu einer Reduzierung der Bettenzahl, zu teuren Um- oder gar Neubauten. „Das wirkt sich natürlich auf den aktuellen Verkehrswert aus“, erklärt Markus Bienentreu, „und es bedarf einer Neubewertung vieler Einrichtungen.“
Belegungsquote: 100 Prozent!
„Voll belegt“ – werden bis 2030 immer mehr Pflegeheime vermelden. Denn bis dahin leben 3,6 Millionen Pflegedürftige in Deutschland, etwa 24 Prozent mehr als heute. Das erfordert milliarden-schwere Investitionen in Neu- und Bestandsbau. Eigentlich eine sichere Anlageklasse, wäre da nicht die föderale Gesetzgebung.