Kostenexplosion für Pflegeeinrichtungen und Bewohner!

Explodierende Preise für Energie und Lebensmittel, höhere Baukosten, Indexsteigerungen bei den Mieten sowie Gasumlage und Tarifpflicht – auf Betreiber und Bewohner kommt einiges an Mehrkosten zu.

Im Gegensatz zu manch anderer Branche können die Betreiber von Seniorenpflegeeinrichtungen die steigenden Kosten nicht so einfach weitergeben. Erst wenn die Steigerungen mit den Kostenträgern, den Pflegekassen, verhandelt wurden und diese der Pflegesatzanpassung zugestimmt haben, kann die Erhöhung beim Bewohner geltend gemacht werden.

Aktuelle Pflegesätze decken Mehrkosten nicht ab

Da die Vergütungssätze prospektiv, also für die Zukunft, verhandelt werden, ist der außergewöhnliche und bei den letzten Vergütungsverhandlungen absolut nicht vorhersehbare Kostenanstieg in den aktuellen Pflegesätzen nicht enthalten.

Dies wirft so manches Problem auf: Wie lässt sich beispielsweise über die Gasumlage, die immer noch nicht final ist und alle drei Monate angepasst werden kann, verhandeln? Die Mehrkosten aus der Umlage können dem Bewohner nicht ohne eine entsprechende Vereinbarung weiterbelastet werden. Bei einem Gasverbrauch von 85.000 Kilowattstunden p.a., was bei einer älteren Pflegeeinrichtung mit 100 Betten durchaus im Rahmen liegt, bedeutet dies eine finanzielle, nicht refinanzierte Mehrbelastung von rund 22.000 €.

Neue Tarifpflicht führt zu höheren Personalausgaben

Die seit September geltende Tarifpflicht treibt auch die Personalkosten in die Höhe – zumindest bei privaten Betreibern. In vielen Fällen werden sich bei bisher nicht tarifgebundenen Betreibern die Pflegesätze erheblich und damit die Eigenanteile der Bewohner um ca. 400 € bis teilweise über 1.000 € pro Monat erhöhen. Gleichzeitig bleibt der Zuschuss der Pflegekassen unverändert. Dennoch – und man darf sich fragen warum – muss auch diese Steigerung mit den Pflegekassen verhandelt werden. Erst wenn die Kassen zugestimmt und die Mehrkosten in einer einrichtungsbezogenen Vergütungsvereinbarung Niederschlag gefunden haben, kann der Betreiber diese gegenüber den Bewohnern geltend machen.

Die gestiegenen Kosten für Energie und Lebensmittel sind darin meist noch nicht berücksichtigt und kommen spätestens bei der nächsten Verhandlung dazu. Laufen die Lieferverträge für Energie kurzfristig aus, wird es schwer, die aktuellen Erhöhungen zu verhandeln, da die Kostenträger mit Durchschnitts- bzw. Vergleichswerte rechnen und diese noch nicht an die neuem, veränderten Marktgegebenheiten angepasst sind.

Wenn sich an dieser Praxis nichts ändert, ist absehbar, dass mancher Betreiber diese Entwicklung wirtschaftlich nicht überleben wird. Nach der übereilten Einführung der Tarifpflicht muss die Politik nun handeln!

Sie haben Fragen? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

contact-img

Markus Bienentreu

Geschäftsführer

Fon +49 221 / 93 700 700
Fax +49 221 / 93 700 777

markus.bienentreu@terranus.de
mail-icon

BEITRÄGE ABONNIEREN

Sie möchten über neue „Wissenswert“-Artikel per E-Mail informiert werden?

Social Impact Investing

Nachhaltige Investitionen sind ESG-konform, wirkungsorientiert und liefern eine adäquate Antwort auf den Wohnungsmangel für ältere Menschen. Mehr zum Thema Social Impact Investing erfahren Sie in unserem Whitepaper.

TERRANUS Deutschlandkarte

Verschaffen Sie sich Klarheit:
Die Bauvorgaben für Pflegeheime und Vorgaben für Betreutes Wohnen/Servicewohnen der einzelnen Bundesländer im Überblick.

TERRANUS Investitionskostenindex

Regional oder bundesweit: Mit dem neuen Online-Tool behalten Sie die Mietkosten für Pflegeimmobilien im Blick.