Neue Landesheimbauverordnung in Niedersachsen: Erfüllt Ihre Einrichtung die Vorgaben?

Seit 1. Oktober 2022 gilt in Niedersachsen die neue Landesheimbauverordnung (NuWGBauVO). Zunächst betrifft die Verordnung nur Neubauten, nach Ablauf der Übergangsfristen 2026 und 2032 dann auch Bestandsobjekte.

Die neue Verordnung bringt einige Veränderungen mit sich, sowohl für Investoren als auch Betreiber. Immobilien müssen beispielsweise auf die Einhaltung der landesheimrechtlichen Bauvorgaben geprüft werden. Anschließend gilt es Fragen zu klären, wie ob der Vermieter oder der Mieter vertraglich für die Umsetzung der notwendigen Maßnahmen zuständig ist und wie die Umsetzung im Detail abläuft.

TERRANUS prüft für Sie Ihr Objekt/Ihr Portfolio auf die Einhaltung der entsprechenden Vorgaben und unterstützt/berät Sie bei den notwendigen Maßnahmen.

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Markus Bienentreu

Geschäftsführer

Fon +49 221 / 93 700 700
Fax +49 221 / 93 700 777

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